Niederlande, Staat und Regierung
Offizieller Name: Königreich der Niederlande (Koninkrijk der Nederlanden) Fläche: 41.526 km² Bevölkerung: 15,7 Mio. Staatsform: Konstitutionelle Erbmonarchie mit parlamentarischem Regierungssystem unter Einschluss der Insel Aruba und der Niederländischen Antillen Religionen: 36% Katholiken, 26% Protestanten, 3% Muslime. Bruttoinlandsprodukt : 516,68 Milliarden Euro (2005)
Verfassung:
Am 12.2.1983 trat ein geändertes Grundgesetz in Kraft, das die bis dahin gültige Verfassung von 1815 der modernen Verfassungswirklichkeit anpasste. Weitere Grundgesetzänderungen, zuletzt im Jahr 2000.
Staatsaufbau und regionale Gliederung
Die Niederlande bestehen aus 12 Provinzen - Drenthe, Flevoland, Friesland, Gelderland, Gronin gen, Limburg, Noord-Brabant, Noord -Holland, Ovehjssel, Utrecht, Zeeland, Zuid-Holland - und 538 Gemeinden.
Wahlrecht
Aktives und passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
Bei den
Kommunalwahlen können auch alle BürgerInnen nicht-niederländischer
Staatsangehörigkeit wählen und gewählt werden, vorausgesetzt sie sind
seit mindestens 5 Jahren legal in den Niederlanden ansässig
Staatsoberhaupt
Staatsoberhaupt ist der aus dem Hause Oranien-Nassau stammende König (Thronfolge in männlicher und weiblicher Linie). Seit dem 30.4.1980 ist Königin Beatrix dass Staatsoberhaupt der Niederlande. Sie bildet zusammen mit dem Ministerrat die Regierung und besitzt gewisse — nicht immer genau definierte — exekutive und legislative Befugnisse. Unter anderem ernennt sie auch den Regierungschef.
Die Königin leitet den maximal 28 Mitglieder umfassenden Staatsrat. Dieses Verfassungsorgan besitzt beratende Funktionen und ist zugleich Oberstes Verwaltungsgericht. Seine Mitglieder werden vom Monarchen auf Lebenszeit berufen. Der Rat ist in Abteilungen gegliedert, die jeweils mit den Angelegenheiten mehrerer Ministerien befasst sind. Eine Sonderabteilung ist Berufungsinstanz in Verwaltungsstreitverfahren. Die Krone übermittelt dem Staatsrat alle Gesetzesvorlagen zur Begutachtung, bevor diese im Parlament eingebracht werden.
Die Regierung
In der niederländischen Demokratie gibt es üblicherweise
Koalitionsregierungen aus mehreren Parteien. Seit 27.5.2003 amtierte in
den Niederlanden eine rechte Regierung aus christdemokratischer CDA,
rechtsliberaler WD und den Demokraten 66 unter Ministerpräsident Peter
Balkenende. Nach den vorgezogenen Parlamentswahlen vom 22.11.2006, aus
denen die Christdemokraten wiederum als stärkste Kraft hervorgingen,
während die Sozialdemokraten der Party van de Arbeid unter Wouter Bos
auf Kosten der linken Sozialisten eine herbe Niederlage erlitten,
bildete Balkenende ein Bündnis aus Christdemokraten, Sozialdemokraten
und der kleinen ChristenUnie — immerhin sein bereits viertes Kabinett
in nur fünf Jahren.
Der niederländische Ministerpräsident ist verfassungsrechtlich Vorsitzender des Ministerrates ohne Richtlinienkompetenz.
Das Parlament
Die Volksvertretung der Niederlande — Staten Generaal — gliedert
sich in zwei Kammern: Den Senat (Eerste Kamer) und das Abgeordnetenhaus
(Tweede Kamer). Dieses Zweikammersystem wurde 1815 eingeführt.
Nach der Verfassung hat die Regierung das Recht, eine oder auch beide
Kammern aufzulösen. Der Auflösung folgen sofortige Neuwahlen. In der
Praxis finden Neuwahlen aber nur nach einer politischen Krise statt,
die zum Rücktritt der Regierung führt.
Das Abgeordnetenhaus (Tweede Kamer)
Wie in den meisten Demokratien besteht eine der Hauptaufgaben der
niederländischen Zweiten Kammer darin, die Arbeit der Regierung zu
überwachen. Im Falle eines Konflikts zwischen der Regierung und der
Zweiten Kammer hat die Kammer das letzte Wort. Eine weitere
Hauptaufgabe der Zweiten Kammer ist es, Gesetze zu erlassen und die
existierende Gesetzgebung an die sich ändernden Bedingungen anzupassen,
letzteres gemeinsam mit der Regierung und der Ersten Kammer.
Sobald ein Gesetz angenommen oder verändert wurde, übermittelt es der
Präsident des Abgeordnetenhauses der Ersten Kammer. Diese hat kein
Veränderungsrecht: Sie kann ein Gesetz nur annehmen oder zurückweisen.
Die 150 Abgeordneten werden auf 4 Jahre gewählt. Es herrscht
reine Verhältniswahl. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die als
Präferenzstimme für einen beliebigen Kandidaten einer
Listenverbindung/Partei abgegeben wird. Nach der Auszählung der Stimmen
wird die Landesquote (kiesdeler) ermittelt, indem die Gesamtanzahl der
abgegebenen Stimmen durch die Anzahl der zu vergebenden Mandate geteilt
wird.
Teilt man nun die durch eine Partei erworbenen Stimmen durch den
kiesdeler, so gelangt man zur Mandatszahl für diese Partei. Die
Reststimmen werden in einem weiteren Verfahren ermittelt, bei dem —
verkürzt gesagt — größere Parteien etwas begünstigt werden. Der
kiesdeler ist auch bei der Bewertung der Vorzugsstimmen
(voorkeurstemmen) wichtig: ein Kandidat, der mit seinen Vorzugsstimmen
mindestens 25% des kiesdeler erreicht hat, erhält ein Mandat, auch wenn
er auf einem aussichtslosen Listenplatz gereiht ist.
Der Senat (Eerste Kamer)
Die Mitglieder der Ersten Kammer werden von den Provinzialstaaten, d.h. von den Mitgliedern der 12 Provinzialparlamente auf 4 Jahre indirekt gewählt. Dennoch sehen sich die 75 niederländischen Senatsmitglieder nicht in erster Linie als Vertreter der jeweiligen Provinzen, aus denen sie nicht einmal stammen müssen.
Die Provinzen
Die Provinzen übernehmen im wesentlichen zwei Funktionen: Die
Organisation der öffentlichen Verwaltung und die Koordination zwischen
den Gemeinden. Die Mitglieder der Provinzialparlamente
(provinzialstaaten) werden durch reines Verhältniswahlrecht
ohne Sperrklausel für 4 Jahre gewählt. Die Mitgliederanzahl variiert
zwischen 39 und
83 Personen – abhängig von der Bevölkerungsgröße.
Die provinziale Exekutive (deputiertenstaaten) besteht aus 3 bis
maximal 9 Personen. Der Vorsitzende dieses Kollegiums ist ein von der
Königin bzw. dem Innenminister für 6 Jahre ernannter „Kommissar der
Königin“.
Die Niederländischen Antillen und Aruba
Die Niederländischen Antillen und Aruba sind jeweils autonome Teile des Königreichs der
Niederlande. Sie entscheiden selbständig über die Regierungsform und ihre inneren Angelegenheiten.
Für die Außen- und Verteidigungspolitik ist allerdings Den Haag zuständig.
Staatsoberhaupt ist die Königin der Niederlande, die jeweils durch einen Gouverneur vertreten wird.
Aruba
und die Antillen entsenden ihrerseits jeweils einen Bevollmächtigten
Minister nach Den Haag, der in der niederländischen Regierung
Kabinettsrang besitzt. Die beiden Inselregierungen setzen sich aus dem
Gouverneur und dem Ministerrat zusammen. Ministerpräsident und Minister
sind nur den frei gewählten Volksvertretungen in Oranjestad und
Willemstad verantwortlich.
Der Umfang der inneren Autonomie der Antillen und Arubas bleibt umstritten. Bisher konnte
keine Einigkeit über eine Änderung des im Reichsstatut niedergelegten Status der Überseegebiete gefunden werden.
Städte und Gemeinden
Die Niederlande können als dezentralisierter Einheitsstaat charakterisiert werden. Laut Grundgesetz sind die niederländischen Gemeinden ermächtigt, ihre Aufgaben selbst zu verwalten und ihren eigenen Haushalt zu führen. In der Praxis wird ihre Autonomie jedoch stark eingeschränkt, da die zentralen Instanzen viele Aufgaben auf Staatsebene regeln und nur den Vollzug dieser Aufgaben an die Gemeinden delegieren.
Die Gemeinderäte werden vom Volk für 4 Jahre gewählt; ihre Anzahl variiert je nach Gemeindegröße zwischen 9 und 45 Mitgliedern (Amsterdam z.B. hat 45). Das exekutive Organeiner Gemeinde wird vom Kollegium des Bürgermeisters und der Beigeordneten (College vanburgemeester en wethouders, B&W) gebildet.
Die Beigeordneten werden durch den Gemeinderat aus den eigenen Reihen gewählt und bleiben auch weiterhin stimmberechtigte Ratsmitglieder. Ihre Anzahl ist abhängig von der Anzahl der Gemeinderatsmitglieder (Amsterdam z.B. hat 8). Der Bürgermeister selbst wird nicht gewählt, sondern von der niederländischen Königin für eine Periode von 6 Jahren ernannt. Nur sie kann den Bürgermeister wieder ablösen, nicht aber der Gemeinderat. Der Bürgermeister nimmt somit eine gewisse Aufsichtsfunktion ein. Im Gemeinderat ist er nicht stimmberechtigt.
Parteien :
Christen Democratisch Appel (CDA)
Volkspartij voor Vrijheid en Democratie (VVD)
D66 democraten
Partij van de Arbeid (PvdA)
GroenLinks
Liste Pim Fortuyn
(Autor: Ewald, Quellen: OGPP, Ausqw. Amt)