Das niederländische Gesundheitssystem
Am 1. Januar 2006 ist in den Niederlanden ein neues Krankenversicherungssystem eingeführt worden. Der klassische Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ist entfallen. Alle Einwohner der Niederlande sind ab dem 1. Januar verpflichtet, bei einem Krankenversicherungsanbieter eine – gesetzlich definierte – Krankenversicherung abzuschließen.
Die Regierung wollte ein Versicherungssystem schaffen, das einerseits die Eigenverantwortung und die Marktfunktion stärkt und andererseits sozialen Rahmenbedingungen wie der Solidarität zwischen unterschiedlichen Einkommens- und Risikogruppen ein solides Fundament bietet. Vor dem Hintergrund der Reformen, die im Gesundheitswesen in den letzten fünfzehn Jahren durchgeführt worden sind – zum Beispiel die Einführung des Wettbewerbs im Krankenkassenwesen und die Solidaritätszuschläge in den privaten Krankenversicherungen –, ist das neue Krankenversicherungssystem eher ein weiterer logischer Schritt in dieselbe Richtung als ein Bruch mit der Vergangenheit.
Das heutige System
Die Versicherungspflicht:
Alle Einwohner der Niederlande müssen krankenversichert sein. Dazu
schließen sie einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft. Wie
das Leistungspaket aussieht, ist gesetzlich geregelt.
Standardpaket mit notwendigen Leistungen:
Das
Standardleistungspaket nach dem neuen Krankenversicherungsgesetz
umfasst notwendige, kurative Leistungen, die auf ihre Wirksamkeit,
Kosteneffizienz und kollektive Finanzierbarkeit hin geprüft wurden.
Durchführung durch landesweit operierende Versicherer; Aufnahme- und Leistungspflicht:
Durchgeführt
wird die Versicherung von privaten Versicherungsgesellschaften, die die
im Krankenversicherungsgesetz genannten Voraussetzungen erfüllen. Als
Schadenversicherer sind sie außerdem an die Rechtsvorschriften für die
Schadenversicherungsbranche gebunden. Gewinnerzielungsabsichten sind
erlaubt; der Gewinn kann gegebenenfalls an die Gesellschafter
ausgeschüttet werden. Die derzeit aktiven privaten Krankenversicherer
können als solche weiter bestehen, und die bisherigen Krankenkassen
können sich zu privaten Anbietern umformen. Auch für neue Anbieter ist
der Markt offen.
Die Effizienz des neuen Systems ist dadurch gewährleistet, dass die Versicherungsgesellschaften ständig miteinander konkurrieren. Die Versicherten können jährlich den Anbieter wechseln und die Anbieter dürfen niemanden, der in ihrem Tätigkeitsgebiet wohnt, als Versicherten ablehnen. In welcher Form das Standardpaket angeboten wird, kann der Versicherer grundsätzlich selbst entscheiden. Möglich sind sowohl Sachleistungen als auch die Kostenerstattung oder eine Kombination aus beidem. Auch die Versicherten können sich frei für eine dieser Formen entscheiden.
Pauschalbeitrag:
Fast die Hälfte der gesamten Beitragslast wird in Form eines
Pauschalbeitrags von den Versicherten getragen. So wird das
Kostenbewusstsein gefördert. Die Versicherer können den Pauschalbeitrag
für jede von ihnen angebotene Police selbst festlegen. Dabei gilt
allerdings eine wichtige Regel: Für jede Art von Police darf nur ein
einziges Beitragsniveau gelten. Das Alter, der Gesundheitszustand oder
die soziale Situation des Versicherten darf keine Rolle spielen. Alle,
die die gleiche Police haben, zahlen auch die gleichen Beiträge.
Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern sind dabei möglich. So
wird der Wettbewerb zwischen den Versicherungsgesellschaften gefördert
und das Kostenbewusstsein der Versicherten geschärft. Für
Kollektivversicherungen dürfen Beitragsermäßigungen angeboten werden.
Die Pauschalbeiträge waren für 2006 voraussichtlich auf
durchschnittlich 1100 Euro pro Jahr gerahmt. In Wirklichkeit sind die
Angebote der Versicherungsgesellschaften auf durchschnittlich 1050 Euro
ausgekommen.
Versicherte bis 18 Jahre zahlen keinen Pauschalbeitrag. Zur
Finanzierung des Systems für Minderjährige wird ein staatlicher Beitrag
in den Krankenversicherungsfonds eingezahlt.
Einkommensabhängiger Beitrag
Zusätzlich zum Pauschalbeitrag ist im Krankenversicherungsgesetz ein
einkommensabhängiger Versicherungsbeitrag vorgesehen. Er wird als
Prozentsatz vom Einkommen berechnet (für Arbeitnehmer: 6,75 Prozent bis
30.000 Euro). Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern
den von ihnen gezahlten einkommensabhängigen Beitrag zu erstatten. Für
die Einziehung dieser Beiträge und ihre Einzahlung in einen
Krankenversicherungsfonds ist die Steuerbehörde verantwortlich. Die
einkommensabhängigen Beiträge werden – über die gesamte Bevölkerung
gerechnet – etwa 50 Prozent der gesamten Beitragslast abdecken.
Staatliche Beiträge
Die Beiträge für Kinder und
Jugendliche unter 18 Jahren werden, wie bereits gesagt, durch
staatliche Einzahlungen in den Krankenversicherungsfonds finanziert.
Risikoausgleich
Die Einnahmen der
Versicherungsgesellschaften bestehen aus den Pauschalbeiträgen ihrer
Versicherten und aus den Risikoausgleichszahlungen, die sie – je nach
Risikoprofil ihrer Versicherten – aus dem Krankenversicherungsfonds
erhalten. Ohne ein gut funktionierendes Risikoausgleichssystem wäre
eine Kontrahierungspflicht nicht realisierbar, denn die Versicherer
haben dadurch keinen Einfluss darauf, wen sie aufnehmen und wen nicht.
Bei überproportional vielen „schlechten Risiken“ könnten sich dann
erhebliche finanzielle Probleme ergeben. Um dies zu verhindern und ein
„Level Playing Field“ für die Versicherer zu schaffen, ist ein
Risikoausgleichssystem mit klaren und für alle Versicherer identischen
Kriterien unverzichtbar.
Beitragsrückzahlung
Versicherte ab 18 Jahren, die in einem Kalenderjahr keine oder nur
wenige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, haben Anrecht auf
eine Beitragsrückzahlung. Das ist dann der Fall, wenn der Wert der
versicherten Leistungen, die in dem betreffenden Kalenderjahr in
Anspruch genommen worden sind, einen vorab festgesetzten Höchstbetrag
nicht übersteigt (2006: € 255). Dem Versicherten wird dann die
Differenz zwischen dem Wert der in Anspruch genommenen Leistungen und
diesem Höchstbetrag erstattet.
Gesundheitszuschuss
Mit der Einführung des
Krankenversicherungsgesetzes wird für alle Versicherten ein
einheitliches Beitragssystem geschaffen. Die Beiträge bestehen wie
gesagt aus einem einkommensabhängigen Teil, der von der Steuerbehörde
eingezogen wird, und einem pauschalen Teil, der direkt an die
Versicherer zu zahlen ist. Um sicherzustellen, dass durch die
Krankenversicherung niemand finanziell überfordert wird, wird ein
Gesundheitszuschuss eingeführt. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich
nach dem Einkommen der Versicherten. Kompensiert wird damit der Teil
der Pauschalbeiträge, der eine als zumutbar festgesetzte Grenze
übersteigt. Damit Bürger auch wirklich die Angebote verschiedener
Versicherer miteinander vergleichen, werden bei der Berechnung der Höhe
des Gesundheitszuschusses nicht die tatsächlich gezahlten
Versicherungsbeiträge zugrunde gelegt, sondern der durchschnittliche
Betrag der Pauschalbeiträge auf dem Markt. Für die Auszahlung der
Zuschüsse ist eine neue, der Steuerbehörde angegliederte Stelle
zuständig. Die für einen Zuschuss infrage kommenden Bürger müssen
jährlich einen Antrag stellen, in dem sie ihr eigenes Einkommen und das
ihres Partners für das kommende Jahr schätzen. Auf dieser Grundlage
erhalten sie dann jeden Monat (vom Staat) einen Zuschuss.
Streng und gut
Die Illustrierte STERN hat das niederländische Gesundheitssystem untersucht und beschreibt es so:
Für jeden Patienten bekommt der Hausarzt von der Krankenkasse pauschal 76,20 Euro pro Jahr - egal ob er gar nicht, einmal oder zehnmal in die Praxis kommt. Der Hausarzt hat daher zwei Ziele. Erstens: Die Menschen sollen gar nicht kommen. Und zweitens: Wenn sie kommen, sollen sie so schnell wie möglich wieder verschwinden. Also versucht er, alle so schnell und billig wie möglich gesund zu machen. Er vermeidet Röntgen oder Bluttests. Und nicht mal die Hälfte seiner Patienten bekommt ein Rezept. Ernste Beschwerden werden ernst genommen. "Oft reicht aber Schlafen und Abwarten", wird ein Arzt zitiert. "Dann verschwinden viele Beschwerden von allein."
Hausarzt als „Türsteher“
Der Hausarzt ist der "Poortwachter" - der Türwächter, der vor dem medizinischen Schlaraffenland steht und unerbittlich nach Kosten und medizinischen Notwendigkeiten fragt. Jeder Holländer ist bei einem Hausarzt fest "eingeschrieben" - Wechsel sind nur mit Einwilligung der Krankenkasse möglich. Der direkte Weg zum Facharzt ist verboten. Teure Mehrfachuntersuchungen unterbleiben so, der Hausarzt ist außerdem über alle externen Behandlungen seines Patienten informiert.
Feste Regeln für Kauf von Medikamenten
Man muss sich für eine Apotheke entscheiden und sich dort "einschreiben". Alle Medikamentenabgaben werden dort im Computer gespeichert, die "Pillenkarriere" jedes Kunden ist so jederzeit abrufbar. Bei Verdacht auf Wechselwirkungen oder Doppelverordnungen schlägt der Apotheker Alarm - und ruft den Hausarzt an. Jedes dritte Rezept wird per Rückruf kontrolliert. Das lohnt sich: Die Holländer geben pro Jahr und Kopf 240 Euro für Arzneimittel aus - die Deutschen 341.
Landesweit richtet Hollands größter Handelskonzern Ahold in seiner Drogeriekette "Etos" Apotheken ein. "Etos" will seine Einkaufsmacht nutzen und Gewinnspannen an die Kunden weitergeben. Medikamente können so bis zu 80 Prozent billiger sein.
Gute Prävention
Es gibt gute Vorsorgeprogramme. Alle Kinder und Jugendlichen vom ersten bis zum 19. Lebensjahr müssen regelmäßig zur Gesundheitskontrolle. Und Jahr für Jahr werden alle Einwohner über 65 auf Staatskosten gegen Grippe geimpft.
Flächendeckende Mammografie
Flächendeckend bekommen alle Frauen über 50 alle zwei Jahre eine amtliche Aufforderung zur Mammografie. 40 weiße Busse mit der Aufschrift "bevolkingsondezoek" (Bevölkerungsuntersuchung) durchkämmen permanent das ganze Land und halten vor Rathäusern oder Sporthallen. Die Mammografien gehen per Kurier zur Auswertung in Spezialkliniken. Das entlastet Arztpraxen und reduziert Diagnosefehler. Seit Einführung der landesweiten Vorsorge ist die Sterblichkeit bei Brustkrebs um 20 Prozent gesunken.
Aufsicht des Gesundheitsministeriums
Die Zahl der Medizinstudenten ist begrenzt, die der Krankenhäuser wurde durch Zwangsfusionen drastisch gesenkt. Die Anschaffung von medizinischen Großgeräten muss das Gesundheitsministerium genehmigen. Eine "Positivliste" legt fest, welche Medikamente die Kassen erstatten - homöopathische Mittelchen haben keine Chance.
Hohe Zuschüsse für Pflege im Haus
50 000 Niederländer bekommen ein Pflegebudget. Beispielsweise überweist die Pflegekasse einem Rollstuhlfahrer monatlich 7500 Euro - und er sucht sich seine Hilfskräfte selbst aus. Einzige Bedingung: Das Ganze darf nicht teurer sein als eine Unterbringung im Heim. Es ist im Jahr jedoch etwa 20 000 Euro billiger.
(Autor: Ewald, Quellen: wikipedia.org/wiki 3.12.07, STERN 02.09.03))