Das Rentensystem in Luxemburg
Alle Angestellten und Selbstständigen in Luxemburg zahlen obligatorische Beiträge in den gesetzlichen Fonds für Alters- und Arbeitsunfähigkeitsrenten.
Arbeitgeber und Regierung zahlen mit
Die Beiträge betragen 24 Prozent des Bruttoeinkommens und werden zwischen dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer und der Regierung aufgeteilt. Die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung werden auch dann bezahlt, wenn man arbeitslos ist oder aus einem anderen Grund nicht arbeitet und eine staatliche Unterstützung erhält. Der Beitrag wird dann üblicherweise von der zuständigen Sozialbehörde bezahlt.
Das Rentenalter
Das normale Renteneintrittsalter beträgt 65 Jahre. Sonderregelungen gibt es für Beamte, Bergarbeiter, Angestellte der Eisenbahngesellschaft und andere Personengruppen.
Zum Erhalt der Altersrente in Luxemburg ist man berechtigt, wenn man in Luxemburg oder einem anderen EU-Staat mindestens 120 Monate Beiträge gezahlt hat. Nach EU-Regelungen erhält man Gelder auch dann, wenn man Beiträge in einem anderen EU-Land bezahlt hat. Außerdem hat Luxemburg Sozialversicherungsabkommen mit einigen Nicht-EU-Staaten (z.B. mit den USA), dank derer die Beiträge, die man in diesen Ländern bezahlt hat, in Luxemburg voll oder teilweise angerechnet werden.
Wenn man das Renteneintrittsalter erreicht hat und nicht genügend Beiträge eingezahlt sind, bekommen man keine Rente. Stattdessen werden die eingezahlten Beiträge zurückerstattet, allerdings ohne die Arbeitgeberbeiträge.
Die Rentenhöhe
Die Standardrente beträgt ca. 71 Prozent des Durchschnittsgehaltes
wahrend der Jahre, in denen man Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt
hat. Der Höchstsatz beträgt 6.000 Euro pro Monat, außerdem gibt es
einen Mindestsatz von 890 Euro monatlich. Die Zahlungen werden jährlich
um die Inflation bereinigt und jedes zweite Jahr entsprechend der
allgemeinen Entwicklung der Gehälter angepasst.
Angestellte privatwirtschaftlicher Unternehmen müssen Ihre Rente einige
Monate bevor Sie das Renteneintrittsalter erreichen bei der Caisse de
Pensions des Employés privés in der Stadt Luxemburg beantragen.
Vorruhestand
Es ist möglich, schon mit 57 oder 60 in den Vorruhestand zu gehen. Voraussetzung ist, dass man mindestens 480 Monate lang Beiträge gezahlt hat.
Die Arbeitsunfähigkeit
Zum Erhalt der Arbeitsunfähigkeitsrente muss man in den letzten drei Jahren vor der Arbeitsunfähigkeit mindestens 12 Monate versichert gewesen sein (in Luxemburg gearbeitet und dort Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt haben). Diese Auflage kann erlassen werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist.
Um eine Arbeitsunfähigkeitsrente zu bekommen, ist kein
Mindestbehinderungsgrad notwendig, die einzige Voraussetzung ist, dass
man nicht mehr in der Lage ist, die normale Tätigkeit auszuführen. Die
Zahlungen dieser Rente beginnen ungefähr sechs Monate nach der
Verletzung oder dem Eintritt der Krankheit, wenn man vom Arbeitgeber
kein Krankengeld mehr bekommt.
Die Rente wird so lange gewährt, bis sich der Gesundheitszustand
deutlich verbessert hat oder bis man 65 Jahre alt und zum Erhalt der
Altersrente berechtigt ist. Alle Personen, die unter 50 sind und die
Arbeitsunfähigkeitsrente erhalten, müssen sich damit einverstanden
erklären, sich allen erforderlichen Rehabilitierungsmaßnahmen zu
unterziehen. Der Betrag, den man bekommt, hängt vom vorherigen Gehalt
ab und wird ähnlich der Altersrente berechnet, ausgenommen wenn es
keine mindestens erforderliche Beitragszahlungsperiode gibt.
(Quelle Just Landed)