Das dänische Volksrentensystem
Im dänischen Volksrentensystem ist jeder versichert, der in Dänemark wohnt. Die Mitgliedschaft im Volksrentensystem hängt nicht davon ab, ob man eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausübt. Auch Hausfrauen können Rentenansprüche erwerben.
Das Volksrentensystem ist ein Grundsicherungssystem, das bei Invalidität oder im Alter eine ausreichende Grundversorgung des Einzelnen sicherstellen soll. Es können Frührenten wegen Invalidität und Volksrenten gezahlt werden. Renten an Witwen, Witwer und Waisen kennt das Volksrentensystem nicht. Dennoch bleiben sie nicht unversorgt.
Jeder zahlt einen Pauschbetrag
Das System wird in
erster Linie aus Steuermitteln finanziert. Arbeitnehmer, Selbständige
und Arbeitgeber sind daher nur indirekt an der Finanzierung beteiligt.
Sie sind verpflichtet, einen Pauschalbeitrag zum sogenannten
Arbeitsmarktfonds zu zahlen. Aus dem Fonds wird dann ein Teil der
Leistungen finanziert.
Als Pauschalbeitrag zahlen Arbeitnehmer und Selbständige einen Betrag
in Höhe von acht Prozent ihres Arbeitsverdienstes beziehungsweise
Gewinns. Arbeitgeber behalten den Beitrag gleich vom Gehalt ein und
führen ihn an die dänischen Finanzbehörden ab.
Rentenalter wird auf 67 angehoben
Die Volksrente (folkepension) ist die Altersrente des Volksrentensystems. Sie wird zurzeit von 65 Jahren an gezahlt und setzt sich aus einem Grundbetrag und einer Rentenzulage zusammen. Anspruch auf die Volksrente hat man ab einem Alter von 65 Jahren, wenn man irgendwann ab dem 15. Geburtstag mindestens drei Jahre in Dänemark gewohnt hat.
Für zwischen dem 1. Januar 1959 und dem 30. Juni 1960 Geborene, wird die Altersgrenze von 65 Jahren schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Es gibt die Möglichkeit, den Bezug der Volksrente über die gesetzliche Altersgrenze hinaus aufzuschieben. Dadurch kann man gegebenenfalls eine höhere Leistung erzielen. Der Aufschub der Rente ist jedoch nur bis zum 70. Geburtstag möglich.
Grundbetrag und Zulage
Die Volksrente setzt sich aus dem sogenannten Grundbetrag und der Rentenzulage zusammen. Hierbei handelt es sich um gesetzlich festgelegte Pauschalbeträge. Die Höhe dieser Pauschalbeträge hängt von der Wohnsitzdauer in Dänemark und vom Familienstand ab. Der vor dem Rentenbeginn erzielter Verdienst hat keinen Einfluss auf die Höhe der Pauschalbeträge und beeinflusst auch nicht die Höhe Ihrer Rente.
Die volle Rente erhält man, wenn man zwischen dem 15. Geburtstag und dem Beginn der Rente mindestens 40 Jahre in Dänemark gewohnt hat. Die monatliche Rente setzt sich dann aus den folgenden Beträgen zusammen:
Das ATP-System – eine Rente für ArbeitnehmerDie Altersrente des ATP-Systems (arbejdsmarkedets tillægspension) – einer Pflichtversicherung für Arbeitnehmer - wird parallel zur Volksrente gezahlt. Man erhält sie zurzeit mit 65 Jahren und hat einen Anspruch, wenn man mindestens einen Beitrag zum ATP-System gezahlt hat. Auch hier wird die Altersgrenze schrittweise auf 67 angehoben. Eine freiwillige Versicherung ist unter anderem für Selbständige möglich, die zuvor für mindestens drei Jahre als Arbeitnehmer im ATP-System versichert waren. Auch Vorruheständler können dem ATP-System freiwillig beitreten. Die Höhe der ATP-Rente ist abhängig von der Dauer der Beitragszahlung, der Höhe der vom Berechtigten und seinem Arbeitgeber eingezahlten Beiträge, den vom ATP-System erwirtschafteten Erträgen und der durchschnittlichen Lebenserwartung. Im Jahr 2009 betrug der monatliche ATP-Beitrag für alle Vollzeitbeschäftigten unabhängig von ihrem Einkommen 270 DKK (rund 36 Euro). Die ATP-Rente wird je nach Rentenhöhe einmal im Jahr oder monatlich gezahlt. Sie wird angepasst, wenn es die wirtschaftliche Lage des ATP-Systems zulässt.
Die „Delpension“ – AltersteilzeitDie „Delpension“ ist eine Art Altersteilzeitrente. Die „Delpension“ ermöglicht einen gleitenden Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand. Anspruch auf eine „Delpension“ hat man ab 60 Jahren, wenn
man seinen Wohnsitz in Dänemark hat und die Arbeitszeit um mindestens
sieben Wochenstunden beziehungsweise um mindestens ein Viertel auf 12
bis 30 Wochenstunden reduzieren will. Man muss innerhalb der letzten 20
Jahre mindestens 10 Jahre und innerhalb der letzten 24 Monate
mindestens 18 Monate ATP-Beiträge aufgrund einer abhängigen
Beschäftigung in Dänemark gezahlt haben. Für Selbständige gelten andere
Bedingungen. Sondersparsystem für den RuhestandEin Sondersparsystem für den Ruhestand (SP) ergänzt die Leistungen aus dem Volksrentensystem und dem ATP-System. Es ist ein obligatorisches Sparsystem für alle abhängig Beschäftigten, selbständig Tätigen und Sozialleistungsbezieher. Diese waren ursprünglich verpflichtet, Beiträge in Höhe von einem Prozent ihrer Einkünfte zu diesem System zu zahlen. Die Beitragszahlung ist jedoch seit 2004 vorerst ausgesetzt. Beitragszahler können daraus zurzeit mit 65 Jahren eine Rente erhalten. Die Höhe der Rente wird auf der Grundlage der angesparten und verzinsten Beiträge berechnet und monatlich über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt. Hat man nur geringe Beträge angespart, werden diese in Form einer Einmalzahlung ausgezahlt. Die Rente aus dem Sondersparsystem kann man parallel zur Volksrente und ATP-Rente bekommen. Freiwillige Zusatzrente für InvalidenrentnerBeziehen einer Frührente wegen Invalidität aus dem Volksrentensystem, können freiwillig Beiträge für eine Zusatzrente (SAP) zahlen und so ihre Altersvorsorge stärken. Die Beiträge werden in der Regel gleich von der Frührente abgezogen und entsprechend der Wahl bei der ATP-Anstalt auf ein Sonderkonto, bei einer Lebensversicherungsgesellschaft oder in einen Rentenfonds eingezahlt. Mit zurzeit 65 Jahren erhält man dann neben der Volksrente und gegebenenfalls ATP-Altersrente eine weitere Rente, die sogenannte SAP-Zusatzrente. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung) |